(07-04-2024, 22:15)Alimen T schrieb:(07-04-2024, 17:53)Gewer30 schrieb: Danke euch für die vielen Beiträge, es tut gut sich mal über diese Themen auszutauschen.
Eine etwas akutere Frage: Wo finde ich kompetente Anwälte für 1. Familienrecht und 2. Unterhaltsrecht? Muss nicht unbedingt dieselbe Person sein.
Ich habe da mal was von einer Whitelist o.Ä. gehört? Muss auch nicht vor Ort sein, oder spielen da gute Beziehungen zum FG auch eine Rolle? Telefonisch sollte auch vieles gehen, falls dadurch die deutschlandweite Auswahl an guten Anwälten höher wird.
Beim Unterhaltsrecht reicht es wenn du fürs erste googlest was du alles unterhaltsmindernt ansetzen darfst
Hier ist eine angemessene pendlerwohnung bestimmt zumutbar. Kredite in der gemeinsamen zeit gehen auch .
Wenn die Ex Bürgergeld beantragt, dann wird das jobcenter den KU samt 1 jahr Betreuungsunterhalt von dir zurück verlangen.
Hallo Alimen, ein anderer meinte hier im Thread, dass diese Argumentation nicht funktioniere, "da ich mir ja keine Penderwohnung" nehmen müsse und ich einfach einen Antrag auf Rückführung hätte stellen sollen. Falls ich den Antrag nicht stelle, dann würde ich dem Vorgehen indirekt zustimmen. Wie sehen die anderen das? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Antrag nicht funktionieren wird und auch nicht dem langfristigen Kindeswohl entspricht, wenn die Kinder anschließend von der Mutter entfernt sind. Ich habe schriftlich meine Bedenken mit Begründung geäußert mit Hinweis auf gemeinsames ABR und trotzdem hat die Mutter schriftlich ihren Willen bekundet und ist eigenmächtig weggezogen, hat es also trotz meiner Bedenken durchgesetzt. Zum Wohle der Kinder versuche ich nun das beste aus dieser neuen Ist-Situation zu machen, wieso sollte ich da nicht die neuen notwendigen Kosten zum Umgang ansetzen können, insb. da die Zahlungen schon recht üppig ausfallen werden?