08-04-2024, 17:26
Du drehst dich im Kreis. Oben wurde ein Vorschlag gemacht, warum man den Antrag auf Rückführung stellen sollte/kann, auch wenn die Chancen schlecht stehen. Das würde aber untermauern, welches Verhalten die Mutter an den Tag legt und die Möglichkeit eröffnen, nach evtl. Scheitern, die Variante mit der Zweitwohnung und ordentlichem Umgang glaubhaft machen zu können. Die Entscheidung der Vorgehensweise liegt immer bei Dir.
Unterhalt kann hier nicht zu 100% beantwortet und ausgerechnet werden. Ein genügsamer Richter, der sich vielleicht durchaus mit der Sachlage auseinandersetzt und eine vernünftige anwaltliche Argumentation, kann durchaus eine Berücksichtigung von X bezüglich dessen was Alimen sagte, befürworten. Oder eben nicht. Schließlich soll ja auch - und der Hintergrund ist nicht zu vergessen - der Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten bleiben. Manche steigen da heutzutage durchaus drauf ein.
Unterhalt kann hier nicht zu 100% beantwortet und ausgerechnet werden. Ein genügsamer Richter, der sich vielleicht durchaus mit der Sachlage auseinandersetzt und eine vernünftige anwaltliche Argumentation, kann durchaus eine Berücksichtigung von X bezüglich dessen was Alimen sagte, befürworten. Oder eben nicht. Schließlich soll ja auch - und der Hintergrund ist nicht zu vergessen - der Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten bleiben. Manche steigen da heutzutage durchaus drauf ein.