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Urt. v. 09.04.2024, Az. 1 BvR 2017/21
#3
Ich habe beim Lesen des Links davor gesessen und wusste es nicht angemessen zu kommentieren. Das was ich auch im Kopf hatte war:

Es ist das Ergebnis vorangegangener unsäglicher Betrachtungsrolle des "Vaters": Die Aufdröselung in gewünschte und zugeteilte Rollen und Schubladen: Sozialer Vater, Rechtlicher Vater, Biologischer Vater etc pp...

Dem obigen Kommentar ist nichts hinzu zu fügen.

P.S.: Kannst Du mir den "Ain-Zell-Fall" verlinken? Stimmt der Name so? Ich finde da nichts
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RE: Urt. v. 09.04.2024, Az. 1 BvR 2017/21 - von Nappo - 09-04-2024, 15:20

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