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Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit
#7
Das Zeug verjährt alles, wenn sie nichts fordern. Fordern = Gerichtlicher Mahnbescheid. Ein einfaches Mahnschreiben reicht nicht aus, damit die Verjährung gehemmt wird.

Landesamt für Finanzen oder Stadtkämmerei machen das aber. Es passiert zwar nichts, aber die Schuldenaufstellung erweitert sich um jährliche Gerichtsvollzieherkosten. Erfreulich, denn das zahlt bei Unpfändbaren die Staatskasse.
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RE: Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit - von p__ - 09-04-2024, 21:23

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