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Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit
#14
(11-04-2024, 20:59)DrNewton schrieb: könnten die möglichen Ansprüche ggf. bereits verjährt und / oder verwirkt sein?
Wir hatten doch hier im Forum schon die eine oder andere positive Geschichte gehabt.

Ja, könnte verjährt sein. War bei mir ja auch so.

Das Drama jetzt ist nur, das die UVK die ohne Rechtsgrund über Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt einbehaltenen Gelder nicht wieder rausrücken will, ich deswegen mit denen seit 1 1/2 Jahren vor Gericht hänge und die Richterin selbst keine Ahnung von dem Thema hat und mich jetzt gerne an das Finanzgericht verweisen will (lt einem OLG-Urteil geht das aber nicht..............................) Desweiteren hätte ich ja einen Teil der Gelder NACH Verjährung gezahlt, die könne ich dann auch nicht wieder rückfordern (vergisst dabei aber die Regelung, das dies nicht für Beträge gilt, die zum Abwenden eines Übels - z.B. Pfändung - gezahlt wurden. Nachweislich wurde mir mit wiederaufleben der ruhenden Lohnpfändung bei Nichtzahlung gedroht). Bin mal gespannt was meine Anwältin dazu sagt, konnte die bis jetzt leider noch nicht erreichen.

Also theoretisch, ja, Verjährung ist möglich  Rolleyes
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RE: Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit - von Gast1969 - 11-04-2024, 23:00

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