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Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit
#16
(11-04-2024, 23:12)DrNewton schrieb: Das FA bekommt noch Geld von mir, insofern sollte in meinen Fall ein späteres und mögliches Aufrechnungsersuchen ins leere laufen .... :-)

Das ist ja der Witz an der Sache. Auch bei Verjährung und auch nach Insolvenz kann das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern einbehalten. Die Schulden bleiben für immer, nur die Vollstreckbarkeit fällt weg, der Schulder kann die Leistung verweigern. Die Forderungen werden so zu sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeiten (Naturalobligationen), die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht durchgesetzt werden können. Damit können sie gegen andere Schulden gegengerechnet werden. Genau das macht das Finanzamt.
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RE: Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit - von p__ - 11-04-2024, 23:41

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