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Einschulung | Kein Sorgerecht | Privatschule
#2
Privatschule ist Mehrbedarf, d.h. die Kosten werden entsprechend den Einkommensquoten der Eltern anteilig aufgeteilt.
Hat ein Elternteil Alleinsorge, entscheidet er auch allein, ob das Kind dort angemeldet wird.
Er muss aber begründen können, wieso es eine teure Privatschule sein muss. Der Alleinsorgeelternteil kann also nicht wahllos Kosten verursachen, die dann beide Eltern zu tragen haben. Gute wirtschaftliche Verhältnisse senken diese Hürde ab. Beachte, dass das dann eine Streitfrage des Unterhaltsrechts ist. Und sie entsteht erst, wenn die Mutter Geld fordert. Bei gemeinsamer Sorge wäre es bereits bei Schulanmeldung eine Frage der Ausübung des Sorgerechts. Für dich ohne Sorgerecht bedeutet das: Anwaltspflicht, wenn es vor Gericht geht. Und erst muss eine Forderung der Mutter auf dem Tisch liegen.

Es gilt also, erst einmal zu fragen wieso das Kind auf die Privatschule soll. Besteht z.B. spezieller Förderbedarf, den die Privatschule besonders gut leistet? Versuche herauszubekommen, wie deine Chancen liegen, wenn es zum offenen Streit vor Gericht kommt.
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RE: Einschulung | Kein Sorgerecht | Privatschule - von p__ - 13-04-2024, 22:56

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