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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#45
(16-04-2024, 16:41)p__ schrieb: Alleiniges Sorgerecht ist unnötig, überflüssig, kontraproduktiv.
Besser: Gemeinsames Sorgerecht mit ABR für dich oder  Gemeinsames Sorgerecht mit Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts bei dir.

In diesem Alter ist der Regelungsbereich des gemeinsamen Sorgerechts ansonsten nur noch der Führerschein mit 17.
Betreuter Umgang, ja. Ein erster Schritt, um das Kind zu treffen und eine Beziehung aufzubauen. Ausserdem kann es sein, dass du dann merkst, dass du gar nichts mehr mit dem Kind zu tun haben willst.

Oha. Dann habe ich dich wohl falsch verstanden. Ich hatte nach deinem alten Post gehandelt (" Das Beste ist Alleinsorge für dich. Denn die Mutter ist erwiesen erziehungsunfähig. Eine Inobhutnahme passiert nicht aus heiterem Himmel, sondern folgt auf grösstmögliches Versagen der Mutter. Mit so einer Person würde ich auch kein gemeinsames Sorgerecht wollen. Das wäre eine Eisenkugel am Bein.").

Möglicherweise war ich dann zu kompromisslos unterwegs. Ich habe jedenfalls konsequent versucht "die Eisenkugel" abzuschütteln. Also vor Gericht etwas kleinere Brötchen backen ;-)
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 17-04-2024, 08:52

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