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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#48
Das ist nicht vorhersagbar. Und das ist auch kein Zug, der rollt wenn er rollt. Du kannst vielmehr einsteigen und jederzeit wieder aussteigen, wenn dir Richtung oder Dauer nicht mehr erträglich erscheinen. Ein Antrag ist mit einer Zeile zurückgezogen. Dann bleibt alles wie es ist.

Ich würde aber mal einsteigen und sehen, wohin das geht. Betreuter Umgang ist zum Beispiel kein Dauerzustand, der wird nur als Übergang und für eine begrenzte Dauer gemacht. Das ist auch ein Schutz für dich selbst. Dein Privatbereich bleibt aussen vor, dir kann keiner was unterstellen. Du lernst das Kind vielmehr erst mal in neutraler Umgebung kennen. Wie gesagt, vielleicht willst du dann auch gar nicht mehr weitermachen. Geh mal den Schritt, halte dir alle Optionen offen und entscheide dich nicht von vornherein für einen Matathon-Kampf oder für komplette Abwendung.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 17-04-2024, 11:01

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