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Einschulung | Kein Sorgerecht | Privatschule
#6
Ohne gemeinsame Sorge kann er die Schule nicht ablehnen, nur die Beteiligung an den Kosten. Da gehts dann nur um die unterhaltsrechtliche Seite. Die Mutter muss dann begründen, wieso die Privatschule notwendig sei, wenn sie Geld will.

Mit Sorgerecht ist bereits die Frage, auf welche Schule das Kind gehen soll, gemeinsam zu entscheiden. Wobei das Sorgerecht nur ein Aufruf zur gemeinsamen Entscheidung ist und keine Blockadewirkung hat, wenn die Mutter das Kind einfach allein anmeldet.
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RE: Einschulung | Kein Sorgerecht | Privatschule - von p__ - 17-04-2024, 11:06

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