18-04-2024, 09:24
Ich bin nicht ganz sicher, aber das ist glaub ich so geregelt wie bei anderen Sachen: Einer kann es von der Steuer absetzen (vermutlich der, der es an die Schule überweist), das andere hat dann für seinen Anteil einen Ausgleichsanspruch.
Es sind ohnehin nur 30% des Schulgelds absetzbar.
Es sind ohnehin nur 30% des Schulgelds absetzbar.