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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#50
Auch eine frühere Umgangsklage hätte nichts geändert. Kein Umgang, egal warum, war für den Richter eine zu hohe Hürde. Ein psychologisches Gutachten zu verordnen ist aber eine Katastrophe. Schlecht, ganz schlecht. Sehr hohe Kosten (können ins fünfstellige reichen!), sehr lange Dauer, so dass allein über die Dauer schon eine Entscheidung stattfindet, nämlich das Kind nicht zu dir. Damit wird eine neue Kontinuität geschaffen und am Ende wirds heissen, ja, Vater ist zwar nicht unfähig, aber ein erneuter Schulwechsel und Wechsel der sozialen Umgebung seit dem Kind nicht zuzumuten, es habe sich ausserdem gut eingelebt, blablabla. Du kriegst die Rechnung und bleibst draussen stehen. Wie hat der Richter denn begründet, dass ein Gutachten nötig sei?

Ich würde betreuten Umgang machen und das Kind mal kennenlernen. Aber das Gutachten - niemals. Zu verhindern ist es leider nur, indem der Antrag zurückgezogen wird. Ist deine Entscheidung, aber für mich riecht das Gutachten einfach zu sehr nach der üblichen hemmunglosen Vollfresserei der Helferindustrie auf Kosten des Vaters, damit am Ende gesagt werden kann "Ätsch, du kriegst das Kind doch nicht". Das würde ich denen zurück in den Hals stopfen.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 18-04-2024, 15:33

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