Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#52
Kenne den Beschluss und deinen Antragstext nicht. Nehme aber an, das Gutachten soll ein Ergebnis bringen, dann erst Entscheidung. Also ist noch keine gefallen und wenn der Streitgegenstand erledigt ist weil du den entsprechenden Antrag zurückgezogen hast, dann ist der Gutachtenauftrag obsolet. Du musst nicht alles zurückziehen, nur das was das Gutachten verursacht hat.

Nicht jeder ist vor Gericht aufmerksam, ruhig und versteht, auf welche Weise die einen gerade einseifen wollen. Hat man da Probleme, lohnt sich manchmal ein Anwalt, der einem sofort sagt, was für Konsequenzen eine Gangrichtung hat.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 18-04-2024, 18:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste