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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#2
Schon beim ersten Abschnitt dachte ich: Der hat einen Zierfisch und ist reich. Typischer Verlauf dafür. Dein Zierfisch hat nun alles soweit incl. Kind und wird abkassieren, kurze Ehe ist es auch nicht mehr. Aber so richtig. Du bist ein Haupttreffer.

Sie hat jetzt alles: Kind, volle Kenntnisse über deine Verhältnisse, Daueraufenthalt, du bist draussen. Allmählich gehts dir auf, wie unglaublich naiv du gewesen bist, aber die Sache ist durch und abgeschlossen, am schlechtestmöglichen Punkt für dich.

Halte dich strikt an alle Annäherungsverbote. Da könnte auch noch ein Strafbefehl kommen. Halte dich ferner an die Hinweise deines Anwalts. Ich weiss, dass du das wie alle Väter in dieser Phase strikt ablehnst, ich sags aber trotzdem: Am besten wäre es, du würdest auch das Kind komplett vergessen und dort keinerlei Versuch machen, Kontakt zu knüpfen. Du wirst diesen Gedanken selbst noch bekommen, in wenigen Jahren.

Da du das nicht tun wirst, gehe den Standardweg ab Geburt, aber nur über die Anwältin, Umgangsvorschlag, Jugendamt, Klage. Das läuft alles in engen Bahnen.
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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von p__ - 19-04-2024, 13:28

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