Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#8
Es wird in Zukunft nicht um den Beweis oder Gegenbeweis von Gewalttätigkeit gehen und es bringt auch nichts, damit zu hantieren. Das wird später vor Gericht vor allem als Zeichen einer konflikthaften Beziehung gesehen, damit dir Zugang zum Kind blockiert oder Sorgerechtsentzug vollzogen werden kann. Nicht Schuld wird verhandelt, sondern "was ist am besten fürs Kind".

Der Tip mit den Gewaltvorwürfen kennt jede Frau, ganz besonders die importierten. Die sind voll informiert, meist schon vor ihrer Ankunft. Das Internet wurde schon erfunden, man ist mit seinesgleichen in Kontakt und nutzt die Erfahrungen. Hat ja auch erstklassig funktioniert. Du bist aus der eigenen Wohnung draussen und für spätere Streitfelder hast du einen satten Nachteil verpasst bekommen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von p__ - 19-04-2024, 14:40

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Beleidigung - wie umgehen / Anzeige totality 9 2.434 07-04-2022, 09:43
Letzter Beitrag: p__
  Einstweilige Verfügung Näherungsverbot Jessy 6 11.781 18-01-2013, 22:06
Letzter Beitrag: p__
  Verfügung nicht beschwerdefähig? Jessy 5 5.659 19-08-2012, 21:57
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 16 Gast/Gäste