Familienpsychologisches Gutachten wird wieder teuer, der labert mit dir, der Mutter, Kind, Schule, Verfahrensbeistand, Heim, Umgangsbegleitung usw.. da kannst du dir ja eigentlich direkt einen Anwalt nehmen und alles über Verfahrenskostenhilfe abwickeln lassen sofern du nicht zu viel verdienst.
Zwecks der gesammt Kosten des ganzen Verfahres, die dürften in der regel hälftig verteilt werden.
Fals es dir hilft, in meinem aktuell zu erstellenden familienpsychologischen Gutachten steht u.a.:
4. Das Gutachten ist binnen sechs Monaten zu erstatten.
6. Kostengrenze: 10.000,00 €
Falls diese Grenze nicht einzuhalten ist, wird aufgegeben, das Gericht hiervon vorab zu benachrichtigen.
7. Ein neuer Termin wird anberaumt von Amts wegen nach Eingang des schriftlichen Gutachtens.
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Bin mir jetzt nicht sicher evtl kann ein anderer mehr zu sagen, aber ist es nicht so das wenn er denn Antrag zurück zieht, er alle bisher angefallen Kosten auch die der Gegenseite alleine zu tragen hat?
Zwecks der gesammt Kosten des ganzen Verfahres, die dürften in der regel hälftig verteilt werden.
Fals es dir hilft, in meinem aktuell zu erstellenden familienpsychologischen Gutachten steht u.a.:
4. Das Gutachten ist binnen sechs Monaten zu erstatten.
6. Kostengrenze: 10.000,00 €
Falls diese Grenze nicht einzuhalten ist, wird aufgegeben, das Gericht hiervon vorab zu benachrichtigen.
7. Ein neuer Termin wird anberaumt von Amts wegen nach Eingang des schriftlichen Gutachtens.
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Bin mir jetzt nicht sicher evtl kann ein anderer mehr zu sagen, aber ist es nicht so das wenn er denn Antrag zurück zieht, er alle bisher angefallen Kosten auch die der Gegenseite alleine zu tragen hat?