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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#15
(19-04-2024, 22:42)p__ schrieb: Ob legal oder nicht spielt keine Rolle. Du kannt es nicht ändern. Legalität ist ein Begriff für einen Vorgang und einen Zustand, aber damit ist keineswegs eine Folge oder eine mögliche Sanktionierung durch dich
verbunden.

Zitat:Ehevertrag Ausschluss Zugewinnausgleich Firma, wobei ggf. unerheblich da Gründung 2016, vier Jahre vor der Ehe.

Zugewinnausgleich teilt nicht den Wert der Firma, sondern den Wertbetrag einer Wertsteigerung zwischen Heirat und Stichtag vor Scheidung.

Wohnungszuweisung: Siehe § 1361b BGB, dein Fall ist der klassische Fall für die darin genannte unbillige Härte. Sollte dir deine Anwältin schon gesagt haben. Dafür wird sie bezahlt.

Sry, hatte mich vertippt. Meine Ausschluss der Firma aus gesetzlichen Güterstand Zugewinngemeinschaft, habe auch die Wertsteigerung etc. ausstreichen lassen. Hoffe das geht durch...
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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von Jan12345 - 19-04-2024, 22:59

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