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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#57
Verfahrenskostenbeihilfe gibt es für mich nicht. Anwalt habe ich mir deswegen auch gespart. Hälftige Kosten des Verfahrens sind für mich auch kein Problem. Bis auf das Gutachten halt. 10.000 € knallen dann schon ordentlich im Karton. Wenn die Kosten allerdings auch einfach hälftig geteilt würden, dann wäre es die 5.000 € schon wert. Bei einer Kostenverteilung nach Einkommen zahle ich allerdings alles und sie nix. Halbtagsstelle Helfertätigkeit :-(
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 20-04-2024, 10:55

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