Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#20
Dein Vertrag sollte haltbar sein. Das Risiko einer Anfechtbarkeit ist ohnehin nur je nach Vertrag minimiert, aber nie ganz weg. Siehe "Hinweise des Notars". Gut jedoch, dass Du diesen Vertrag hast. Eine gute Nachricht, bei all den Schlechten.

Ansonsten ist das Ding juristischer Standard, den die Notare für viel Geld per Vorlage aus der EDV ausspucken lassen. Zwei Punkte hätten mir darin noch gefehlt, aber das ist jetzt sowieso erledigt:

1-
Wir sind uns darüber einig, dass auch bei Mitarbeit des anderen Ehegatten keine Ehegattinnengesellschaft vorliegt, sondern eine rein arbeitsrechtliche Gestaltung. Die Scheidung der Ehe führt nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage für derartige Leistungen.

2.
Ausgenommen ist weiterhin Guthaben von Privatkonten, welches wieder auf den ausgeschlossenen Verzichtsgegenstand verwendet werden soll, soweit die Verwendung nicht in den letzten beiden Jahren vor Rechtsanhängigkeit eines Scheidungsantrages erfolgt ist. Unter Verwendung verstehen wir auch die Tilgung von Verbindlichkeiten sowie Einlagen in das Betriebsvermögen.
Die Zwangsvollstreckung in das vom Zugewinnausgleich ausgenommene Vermögen wegen Ansprüchen auf Zugewinnausgleich wird ausgeschlossen.


Bei 1. denke ich mal, dass niemand darauf stößt und bei 2. ist es eine zusätzliche Absicherung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von Nappo - 20-04-2024, 21:46

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Beleidigung - wie umgehen / Anzeige totality 9 2.434 07-04-2022, 09:43
Letzter Beitrag: p__
  Einstweilige Verfügung Näherungsverbot Jessy 6 11.781 18-01-2013, 22:06
Letzter Beitrag: p__
  Verfügung nicht beschwerdefähig? Jessy 5 5.659 19-08-2012, 21:57
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste