(20-04-2024, 23:43)Jan12345 schrieb: Der nacheheliche Unterhalt wird soweit ich verstehe dann auf Basis der letzten 12 Monate vor Scheidung berechnet. Es kann mir doch kein Gericht der Welt verbieten so viel zu arbeiten wie ich will und den Verdienst logischerweise nach meiner Arbeitszeit abhängig zu machen?
Leider liegst du da falsch. Du kannst zwar weniger arbeiten, wirst aber genauso viel zahlen müssen, wie aus den letzten 12 Monaten berechnet. Auch in Zukunft werden Gehaltsminderungen gut begründet werden müssen.
Wenn ich das richtig erkenne, wurde nachehelicher Unterhalt im Ehevertrag nicht ausgeschlossen. Ob nun Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, du wirst ihr vermutlich die nächsten 4-5 Jahre fast die Hälfte deines Gehaltes (nach Abzug des Kindesunterhaltes!) zahlen müssen. Wenn du nicht über 11000 netto verdienst, denn sonst ist das gedeckelt.
Wenn das Kind erstmal drei Jahre alt ist, darf von ihr eine Teilzeitbeschäftigung erwartet werden, die in Abzug gebracht werden kann. Da sie im Vergleich zu dir nichts verdient, ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.