Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#22
(20-04-2024, 23:43)Jan12345 schrieb: Der nacheheliche Unterhalt wird soweit ich verstehe dann auf Basis der letzten 12 Monate vor Scheidung berechnet. Es kann mir doch kein Gericht der Welt verbieten so viel zu arbeiten wie ich will und den Verdienst logischerweise nach meiner Arbeitszeit abhängig zu machen?

Leider liegst du da falsch. Du kannst zwar weniger arbeiten, wirst aber genauso viel zahlen müssen, wie aus den letzten 12 Monaten berechnet. Auch in Zukunft werden Gehaltsminderungen gut begründet werden müssen.

Wenn ich das richtig erkenne, wurde nachehelicher Unterhalt im Ehevertrag nicht ausgeschlossen. Ob nun Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, du wirst ihr vermutlich die nächsten 4-5 Jahre fast die Hälfte deines Gehaltes (nach Abzug des Kindesunterhaltes!) zahlen müssen. Wenn du nicht über 11000 netto verdienst, denn sonst ist das gedeckelt.
Wenn das Kind erstmal drei Jahre alt ist, darf von ihr eine Teilzeitbeschäftigung erwartet werden, die in Abzug gebracht werden kann. Da sie im Vergleich zu dir nichts verdient, ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von MrBean - 21-04-2024, 00:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Beleidigung - wie umgehen / Anzeige totality 9 2.434 07-04-2022, 09:43
Letzter Beitrag: p__
  Einstweilige Verfügung Näherungsverbot Jessy 6 11.781 18-01-2013, 22:06
Letzter Beitrag: p__
  Verfügung nicht beschwerdefähig? Jessy 5 5.659 19-08-2012, 21:57
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 15 Gast/Gäste