(21-04-2024, 00:47)MrBean schrieb: [quote="Jan12345" pid='217229' dateline='1713649439']
Der nacheheliche Unterhalt wird soweit ich verstehe dann auf Basis der letzten 12 Monate vor Scheidung berechnet. Es kann mir doch kein Gericht der Welt verbieten so viel zu arbeiten wie ich will und den Verdienst logischerweise nach meiner Arbeitszeit abhängig zu machen?
"Leider liegst du da falsch...."
Ok, danke dir, das ist ja eine Frechheit. Bist du dir sicher mit der Dauer? Ich laß etwas von 1/2 - 1/3 der Ehezeit, und sicher nach Abzug des Kindesunterhalts vom Netto? Rechenbeispiel dann vom bereinigten Netto 50% an die Frau + nochmal Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, wer soll das bezahlen? Habe ich hier einen Denkfehler?
Das kann doch gar nicht sein, das wäre ja dann unverschämt viel. Gehaltsminderung, das kann ich in meinem Fall begründen. Langzeittherapie, Auszeit nach langer Suchterkrankung, psychologische Probleme etc. War jedenfalls mehrmals in der Entzugsklinik. Macht es aus deiner Sicht keinen Sinn die Verdienste schnellstmöglich zu senken und dauerhaft so tief wie möglich zu belassen, irgendwie via cash von außen die Brieftasche auffrischen? Irgendwann (spätestens bei nachehelichem Unterhalt) muss doch mal eine andere Berechnungsgrundlage her als die der Basis bei Berechnung von Trennungsunterhalt?
Hintergrund ist der: ich spreche nun nicht vom Trennungsunterhalt, sondern vom nachehelichen Unterhalt...
Und was gilt eigentlich bei der Ehefrau? Gilt hier als Grundlage auch der Durchschnittswert der letzten 12 Monate, oder gilt bei ihr als Fordernde als Einkommen das aktuelle, tatsächlich erwirtschaftete Einkommen, also dann bald das Mutterschutzgeld + Minijob, danach kein Minijob mehr dafür aber Elterngeld + Kindergeld etc.?
Beste Grüße