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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#24
Ah sorry, ich habe übersehen, dass sie gearbeitet hat. Dann wird man das Elterngeld in Abzug bringen dürfen.
Es wird erst Kindesunterhalt abgezogen, dann dein Gehalt als Grundlage für die Berechnung verwendet. Kindesunterhalt und Kindergeld steht ja dem Kind zu - so die Theorie.

Ich kann dir davon abraten die Verdienste unüberlegt zu senken. Die Trennung ist bereits vollzogen. Wenn du was tust, dann wäge es genau ab. Da du bereits zu Zeiten der intakten Ehe in der Entzugsklinik gewesen bist, hast du evtl. eine Chance. Ich schätze diese aber als gering ein. Lass dich gut beraten. Nicht dass du am Ende den gleichen fetten Betrag bezahlen darfst und kein Geld dafür hast. Du kannst dir vorstellen, wie viele mit dem Psychologen/Psychiater argumentieren während der Scheidung. Die Scheidung ist der größte Stress überhaupt und es interessiert keinen Menschen. Das Geld muss fließen, das steht an erster Stelle.

1/3 der Ehezeit wurde mir auch vom Anwalt erst genannt. Nur war später im Prozess überhaupt keine Rede davon. In meinem Fall wurde kurz vor dem Scheidungstermin noch ein Antrag auf Ehegattenunterhalt gestellt, was den ganzen Spaß dann um weiter 1,5 Jahre verlängerte. Der Richter sah direkt eine Begründung für Ehegattenunterhalt in der Kindesbetreuung. Wegen Kindesbetreuung wird der Unterhalt zeitlich nicht begrenzt. D.h. man darf wieder klagen, wenn man meint, die Frau kann nun auch für sich selbst (mehr) sorgen. Man hat uns versucht zu einem Vergleich (Einigung) zu bewegen, wonach ich bis zum Ende der Grundschulzeit Betreuungsunterhalt nach Eheverhältnissen (3/7- bzw. 45%-Regel) zahlen hätte dürfen. Auch mein Anwalt hat mich versucht zu einem Vergleich zu bewegen. Dem habe ich, Trennungsfaq sei Dank, nicht zugestimmt. Am Ende kam der Beschluss, dass ich der Ex Betreuungsunterhalt nicht nach Eheverhältnissen zahlen muss, sondern ihr Teilzeithalt auf Vollzeit aufstocken darf (viel günstiger für mich, da sie unterbezahlt ist). Dabei bestimmt das Gericht wie viel Arbeit ihr zuzumuten ist. Dieses entscheidet das Gericht abhängig von Alter des Kindes bzw. von den Betreuungsmöglichkeiten. Bei mir hatte der Richter pauschal behauptet, dass vor Ende der Grundschulzeit keine Vollzeit zuzumuten ist. Sowas steht dann nicht im Beschluss, weil es nicht rechtens ist, dort finden sich aber andere Begründungen, die schwer anzufechten sind.

Da ich zu dem Zeitpunkt an die Geschichte mit 1/3 der Ehedauer glaubte und an sonstige Geschichten, habe ich mir eine Zweitmeinung von einem anderen Anwalt eingeholt. Dieser meinte direkt, dass ich froh sein kann, dass es so gekommen ist, denn im Falle einer Ehe mit Kindern wird Betreuungsunterhalt in den meisten Fällen nach Eheverhältnissen für die Zeit einer Ehedauer gewährt wird. Mit einer Abänderungsklage (gegen Ehegattenunterhalt) hätte man erst nach der Grundschule eine Erfolgsaussicht.
Als Begründung für diese "milde" Entscheidung hat das Gericht angegeben, dass ich mein Kind mit 10 Tagen im Monat viel betreue und dass ich bereits 3 Jahre Trennungsunterhalt bezahlt habe.

Die Gerichte entscheiden nicht überall gleich in Deutschland. Die theoretische Grundlage für eine für dich günstigere Entscheidung ist da. Trotzdem würde ich mich auf den ungünstigsten Fall einstellen. Im Übrigen habe ich das während meiner Scheidung versucht und es ist mir nicht gelungen, da im Gericht es nicht so läuft, wie es im Internet steht.

Das Thema Geld ist das, was dem Mann während der Scheidung am meisten Grübeleien, unnötigen Stress und schlaflose Nächte bereitet. Im Nachhinein weiß man, dass es kaum Spielraum gab, weniger bezahlen zu müssen.
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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von MrBean - 21-04-2024, 02:49

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