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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#27
Also eventuell eine Härtefallscheidung einleiten so,
dass man nicht mehr der offizielle Vater automatisch
bei Geburt ist.
Ob Ex-Unterhalt oder 3 Jahre Betreuungsunterhalt
ist im Endeffekt sowieso egal.
Dann wenn die Ex eine Vaterschaftsanerkennung haben will
Soll sie dir erstmal einen Bl***n
Wenn sie fertig ist, dann die Vaterschaftsanerkennung trotzdem nicht machen
Big Grin
Wenn die Ex so den Mann von der Polizei
über die Anzeige durch den Kakao
zieht, von wem man ein Kind im Brauch trägt,
Braucht harte Grenzen und einen Vaterschaftstest .
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von Alimen T - 21-04-2024, 13:19

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