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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#28
Ja, es riecht auch etwas nach Borderline, das timing sieht aber mehr nach orchestriertem Ereignisablauf aus. Es passt einfach zu gut. Alles. Beispielsweise die Ehedauer. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nicht verlängert. Aber jetzt beides gesichert, auch durch das Kind. Bei Borderlinern, die es geschafft haben, jemand zu heiraten kommt der häufigste Bruchpunkt für die Schwarzschaltung erst nach Geburt.

Vaterschaftstest, unbedingt.

Härtefallscheidung hat keine wirksame Begründung.
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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von p__ - 21-04-2024, 14:45

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