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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#32
(21-04-2024, 12:38)ExistenzImSack schrieb: Bei der Geschichte: Mach den Dino!

Der Frau würde ich keinen Cent geben!

Ich sehe das ähnlich. Du bist maximal im [Unterschreitung des Mindestniveaus], der einzige Hoffnungsschimmer ist das Unternehmen, das du zusammen mit deinem Bruder führst.
Zuerst würde ich raten, deine Gesundheit in Ordnung zu bringen. Geh auf Entzug (ich hab langjährige Erfahrung als Co-abhängiges Familienmitglied, gute Erfahrungen mit AlAnon) und rette zunächst mal dich selbst. Verschwinde einfach mal drei bis sechs Monate in Therapie. Das Unternehmen wird dein Bruder weiterführen, zur Not holt euch einen Interims-Manager an Bord (bei XING oder LinkedIn suchen, da gibt es genug). 
Irgendwann, nach erfolgreichem Entzug, strickst du mit deinem Bruder eine Strategie zur Rückkehr in normale Verhältnisse. Wiedereingliederung in die Firma (das Jobcenter zahlt für so etwas Eingliederungsbeihilfen, da du aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, weiß ich nicht ob das in deinem Fall ginge), Teilzeitbeschäftigung nach dem Hamburger Modell für den Anfang usw. Irgendwann, wenn alles vorüber ist, Wiedereinstieg in die alte Tätigkeit.

Mach dir weniger einen Kopf darum, alle Forderungen der Exe und der Juristen erfüllen zu können - mach dir vielmehr einen Kopf um dein eigenes Überleben. Denn jetzt wirst du die Erfahrungen machen, die wir alle hier schon hinter uns haben - du bist nur noch als Geldquelle akzeptiert. Deine Menschenrechte sind dir aberkannt. Du bist der letzte [Unterschreitung des Mindestniveaus], egal wie viel und wie lange du zahlst. Und dein Kind wird für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre ausschließlich als Werkzeug zu emotionaler Erpressung genutzt werden. Deshalb würde ich da keine Emotionen mehr investieren (und Ähnlichkeiten auf Ultraschallbildern - bitte unterlasse solchen Quatsch, das macht dich noch verletzbarer).

Den Damen aus diesem Kulturkreis nötigt man nur Respekt ab durch radikale Konsequenz. Läßt du dich erpressen und ausnehmen, wirst du den Rest deines Lebens erpreßt und ausgenommen. Rammst du jetzt einen Pflock ein und zeigst, daß du nicht alles mit dir machen läßt (und wenn es die Flucht in Krankheit und Erwerbsunfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit ist), dann bekommst du damit eine Chance auf relativen Frieden für dein restliches Leben.

Auf den geschlossenen Ehevertrag würde ich nicht allzuviel Hoffnungen setzen. Hier eine kleine Auswahl an Argumenten, mit denen Ehefrauen solche Eheverträge im Nachhinein erfolgreich! (gibt hier in der Urteilssammlung entsprechende Urteile, sogar vom Bundesgerichtshof) angefochten haben:

- hätte ich den Ehevertrag nicht unterschrieben, hätte er mich nicht geheiratet
- als ich den Ehevertrag unterschrieben habe, war ich hormonell verwirrt wegen Eisprung, Zyklus oder Schwangerschaft     (Zutreffendes unterstreichen)
- ich habe gar nicht verstanden, was ich da unterschreibe (Lieblingsargument von Zierfischen)
- der Ehevertrag benachteiligt die Ehefrau und ist daher sittenwidrig und ungültig

Wünsche dir alles Gute, du wirst es brauchen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von Austriake - 22-04-2024, 09:08

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