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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#35
Den gesamten Komplex rund um "sie hat plötzlich alles kaputtgemacht und lügt" kannst du komplett abhaken. Nicht dem Richtigstellungsszwang verfallen! Damit bist du schon bei der Polizei voll hereingefallen. Da warst du so blauäugig wie man ist, wenn man noch nie mit Exen und Polizei zu tun hatte. Das ist nicht dein Freund, im Gegenteil, du bist der Mann und damit sowieso das Problem.

Zitat:Anwältin rät mir in jedem Fall in die mündliche Verhandlung zu gehen, hier insbesondere Recht erwirken Wohnungsumschreibung auf meine Frau zu ermöglichen.
Stellungnahme zum Vorfall und Beschuldigungen abgeben, ggf. auch mal einige Glanzstücke Ihrer wirklich niveaulosten Beleidigungen am Rande einwerfen. Dennoch rät Sie Fokussierung auf Scheidung, wie ihr um mich kümmern, Alkoholproblem final besiegen.

Teilweise richtig. Tatsächlich ist das mit der Wohnung noch alles, bei dem es etwas zu gewinnen bzw. weniger zu verlieren gibt. Stellungnahme ist jedoch witzlos. Schreibe den alten Satz vom fehlenden sachlichen Gehalt und deshalb kein Erwiderung. Sollten offene Fragen bleiben, äusserst du dich in der Verhandlung.
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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von p__ - 23-04-2024, 16:24

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