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Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat
#40
@Jan12345:
Dass Du diese Falschbeschuldigungen richtig stellen willst ist nur normal. Es hat für Dich aber nur Nachteile, weil das Ganze völlig bescheuert gehandhabt wird.

Du solltest folgendes wissen:

1. Die Mama kann jeden erdenklichen Schwachsinn über Dich erfinden und verbreiten. Sanktionen hierfür hat sie keine zu fürchten. Ein dankbares Publikum für ihre absurden Geschichten wird sie immer finden.
2. Du hast - auch rechtlich - keine Handhabe dagegen. Alles was Du dagegen unternimmst, wird Dir als konfliktverschärfend angelastet.
3. Mit Gewaltvorwürfen wird man Dir den Kontakt zum Kind verwehren. Es interessiert sich aber niemand dafür, ob diese überhaupt stimmen. Und selbst wenn Du das Gegenteil beweisen könntest, bliebe das Kind - zumal in diesem Alter - immer noch bei der Mutter. Du bist also in jedem Fall auf Goodwill von ihr angewiesen um das Kind sehen zu dürfen. Auch dann, wenn Du das - de fakto nicht durchsetzbare - Umgangsrecht hast.

Das alles hat mit Recht oder gar Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. Aber so ist halt die Ausgangslage in der Du die von Deiner Madam geschaffenen Probleme managen darfst.

Dass ihr jetzt räumlich getrennt seid ist auf jeden Fall ein Vorteil. Für das Baby weil es die Streitereien zwischen den Eltern nicht mehr mitbekommt. Und für Dich, weil Deine Ex Dich nicht mehr attackieren und kontrollieren kann. Du kannst jetzt jederzeit aus einer Kommunikation aussteigen.

Stabilisier' Dich selbst. Steh' zu Dir selbst. Steh' über den Vorwürfen. Lass die Ex toben wie sie will aber versuche in jedem Fall mit ihr und idealerweise ggf. ihrer Famile irgendwie den Kontakt zu halten. Es wird immer wieder Kontaktpunkte geben - beispielsweise wegen der Wohnung - wo ihr etwas zusammen regeln müsst. Da musst Du jetzt konsequent dranbleiben.

Immer daran denken, das Kind wird älter und für die Mutter dann auch zu einer Belastung. Mein Kleiner ist nicht einmal 3 Jahre alt, wiegt aber schon ein Drittel seiner zierlichen Mama. Er ist nicht dick, aber kratzt schon an der Metermarke. In der Trotzphase gibt er auch regelmäßig Vollgas wo die Mama nur mit Mühe gegenhalten kann. Da gibt es dann schon zunehmend Gelegenheiten wo der vielgeschmähte Papa dann auf einmal wieder für die Mutter nützlich sein kann. Und damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind wieder den Papa sehen darf.
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RE: Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat - von expat - 24-04-2024, 13:12

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