27-04-2024, 01:35
Also ich würde antworten:
so lange die Vaterschaft nicht festgestellt ist, dass
das Formular nur gegen eine Aufwandsentschädigung
von 50€ ausgefüllt wird.
so lange die Vaterschaft nicht festgestellt ist, dass
das Formular nur gegen eine Aufwandsentschädigung
von 50€ ausgefüllt wird.