07-05-2024, 15:48
(06-05-2024, 17:46)Oliver schrieb: Die Schule die sich auf die Aussagen der KM beziehen, sagt auch, dass dies "Dinge des alltäglichen Lebens seien die zum Aufenthaltsbestimmungsrecht" gehören.
Das ist falsch. Das ABR ist das Recht, den gewöhnlichen Wohnort des Kindes zu bestimmen. In einer Klasse zu hospitieren ist kein Wohnsitzwechsel. Die Frage ist vielmehr, ob es sorgerechtsrelevant ist, d.h. ob beide Eltern darüber Einigkeit herstellen müssen. Das weiss ich nicht, aber ich vermute, eher nicht. Erst der Schulwechsel wäre es. Man könnte argumentieren, dass du einen weiteren Wechsel ablehnst und deshalb das hospitieren zu nichts führen wird und deshalb auch abzulehnen ist.
(06-05-2024, 17:46)Oliver schrieb: Die Schule will nun eine juristische Prüfung meinerseits bzw. einen Gegenbeweis haben andernfalls würde Sie so agieren wie als wenn es Dinge des alltäglichen Lebens wären.
Wenn du das Geld investieren willst, beauftrage einen Anwalt dafür. Im Grund zahlst du damit das beeindruckende Kanzleipapier, darauf kommt auch nur an. Mit cut&paste aus einem Väterforum wirst du nichts erreichen.