08-05-2024, 10:09
Du könntest es zusätzlich versuchen und die Schule auf BGB § 1687 "Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben" hinzuweisen.
"(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich."
Mit dem Zusatz, dass du auf keinen Fall die Schulanmeldung unterschreibst. Dass diese von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss, sollte in der Schule bekannt.
Beschlüsse, dass die Schulwahl eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung ist finden sich leicht im www, falls du deine Antwort noch untermauen möchtest.
Evtl. nehmen sie dann auch von der Hospitation Abstand, um intern keine weiteren Aufwände und Stress zu generieren.
"(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich."
Mit dem Zusatz, dass du auf keinen Fall die Schulanmeldung unterschreibst. Dass diese von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss, sollte in der Schule bekannt.
Beschlüsse, dass die Schulwahl eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung ist finden sich leicht im www, falls du deine Antwort noch untermauen möchtest.
Evtl. nehmen sie dann auch von der Hospitation Abstand, um intern keine weiteren Aufwände und Stress zu generieren.