12-05-2024, 11:56
(24-07-2018, 21:15)Pfanne schrieb: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?" wird der Staat sagen, bevor er Samenspendern die Düsseldorfer Tabelle unter die Nase hält.
Angesichts dessen, dass hier gar nicht spezifisch das Kernstück der neuen Rechtslage auch nur erwähnt wurde, würde ich mir mehr rechtlichen Tiefgang an dieser Stelle wünschen anstatt Stammtisch-Parolen-Stil.
Der 2018 in Kraft getretene § 1600d Abs. 4 BGB soll ja dafür sorgen, dass der Samenspender nicht als rechtlicher Vater gelten kann und nicht unterhaltspflichtig ist. Seitdem sind nun fast 6 Jahre vergangen. Meint ihr, dass der Staat irgendwann für Inseminationen nach dieser Rechtslage rückwirkend doch eine Unterhaltspflicht annimmt, also das Recht bricht? Wenn ja, inwiefern kann eine Parallele zum normalen Unterhaltsrecht gezogen werden?