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Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#33
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein neues Schreiben von der Anwältin meiner Ex-Frau erhalten. Darin heißt es:

"Dessen ungeachtet sind Sie dazu verpflichtet, sich am Mehrbedarf Ihrer Kinder zu beteiligen. Leider haben Sie bislang nicht dargelegt, weshalb Sie dies verweigern. Ich gebe Ihnen hierzu letztmals Gelegenheit bis 31.05.2024."

Die Anwältin behauptet, ich sei verpflichtet, zusätzlich zu den regulären Unterhaltszahlungen auch für außergewöhnliche Kosten der Kinder aufzukommen. Zugegebenermaßen habe ich bisher Anfragen meiner Ex dazu ohne Begründung abgelehnt. Nun setzt mir die Anwältin eine letzte Frist bis Ende Mai 2024, um dazu Stellung zu nehmen.

Wie seht ihr das? Soll ich die Frist verstreichen lassen oder doch lieber meine Gründe darlegen, auch wenn ich bisher nicht auf die Anfragen reagiert habe?

Über eure Einschätzungen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
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RE: Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten? - von NeuesKapitel - 12-05-2024, 19:20

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