13-05-2024, 11:20
(13-05-2024, 10:42)p__ schrieb: Die übliche Pingpongtaktik, das Gericht bleibt absichtlich unspezifisch und setzt keiner Limits und die Einrichtung nutzt das absichtlich, um den Vater am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen, damit der lukrative Fall nicht entwischt. Ein bisschen kann man gegensteuern, in dem man geeignete Anträge stellt und im "hilfsweise" Abschnitt Zeit- oder Inhaltsgrenzen beantragt. Sowas übersehen Richter auch gerne, was dann incl. Protokollaufnahme angesprochen werden muss. Zu spät.
Ich würde die weiteren zwei Monate noch hinnehmen, das sind dann insgesamt drei. Wenn die weiter verlängern oder Quatsch veranstalten wollen, etwa wieder nur telefonieren, dann nochmal Gerichtsantrag. Dann nicht mehr lange rumreden, sondern sofort. Wenn du jetzt sofort kommst, ist das noch zu wenig begründbar.
Nur schon mal zur Vorbereitung: Was könnte man denn da noch für einen Gerichtsantrag stellen? Einen zweiten Antrag auf alleiniges Sorgerecht, weil der erste Antrag bis zum Sankt Nimmerleins Tag in der Warteschleife hängt, erscheint mir contraintuitiv?