Jens80 dateline='[url=tel:1716204473' schrieb: 1716204473[/url]'Das stimmt nicht. Die Düsseldorfer Tabelle geht allgemein von zwei Umterhaltsberechtigten aus. Der Rang der Unterhaltsberechtigten spielt dabei keine Rolle.
Also bei der Düsseldorfer Tabelle kannst du mind. Eine Stufe runtergehen, da sie Mutter und 1 Kind betrifft.
Die Sport- und Musikschulkosten gelten allgemein als Mehrbedarf. Da wird der TO nichts machen können. Bei Hortkosten kann man streiten. Damit sie anerkannt werden, müsste der Hort einen erzieherischen Mehrwert bieten und nicht nur der Verwahrung des Kindes dienen, damit die Mutter arbeiten kann.
Der Fall ist also ziemlich eindeutig und ich würde mich der Empfehlung der Anwältin anschließen.