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Auskunftssperre / Sorgerechtsentzug bei 16/17 Jähriger
#13
Meistens ist ein Schulabschluss das Ziel und meistens wird deshalb Privilegierung anerkannt. Ist aber in deinem Fall völlig egal, der Titel läuft über die Dauer der Berufsfachschule hinaus und erst dann ist sie 18. Also auf jeden Fall privilegiert.

Wie es danach weitergeht, ist offen. Vielleicht folgt ein höherer Schulabschluss -> Privilegierung. Vielleicht eine Lehre oder andere Ausbildung -> keine Privilegierung. Vielleicht gar nichts, rumhängen, soziales Jahr -> kein Unterhalt.
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RE: Auskunftssperre / Sorgerechtsentzug bei 16/17 Jähriger - von p__ - 31-05-2024, 08:56

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