31-05-2024, 22:12
Sorgerechtsvereinbarung: Eine Vereinbarungen zwischen den Eltern, wie das Sorgerecht ausgeübt werden soll. In der Praxis ist das ein Jugendamtsvordruck, entworfen von Müttervereinigungen, der Inhalt ist so gestaltet, dass der Vater mit schönen Worten trotzdem gemeinsamem Sorgerecht maximal rechtlos und irrelevant gemacht wird.
Gemeinsames Sorgerecht: Das Recht der Eltern, gemäss § 1626 BGB gemeinsam wichtige Entscheidungen über das Kind zu treffen.
Erst einmal muss gemeinsames Sorgerecht bestehen, bevor irgendwelche weiteren Vereinbarungen möglich sind. Tatsächlich sind irgendwelche weiteren Vereinbarungen vollkommen überflüssig. Legt man dem Vater jedoch vor dem Inkrafttreten der gemeinsamen Sorge eine Sorgerechtsvereinbarung vor und sagt ihm durch die Blume, er solle erstmal das unterscheiben, sonst keine gemeinsame Sorge, dann ist das nichts weiter als dreckige und kriminelle Erpressung.
Wichtig ist nicht ein Formular, sondern Beurkundung einer Sorgerechtserklärung. Das kann auch formlos passieren. Beurkunden kann man im Jugendamt oder bei einem Notar. Das steht auch alles in der faq.
Wirksam wird die Beurkundung das Vaters erst, wenn auch die Mutter die gemeinsame Sorge beurkundet. Heute, morgen, in zehn Jahren. DANN erst besteht gemeinsame Sorge. Bis dahin: Automatisch Alleinsorge der Mutter. Also flott los und erste Schritte machen, was Voraussetzung ist. Vaterschaft, Sorgerecht.
Gemeinsames Sorgerecht: Das Recht der Eltern, gemäss § 1626 BGB gemeinsam wichtige Entscheidungen über das Kind zu treffen.
Erst einmal muss gemeinsames Sorgerecht bestehen, bevor irgendwelche weiteren Vereinbarungen möglich sind. Tatsächlich sind irgendwelche weiteren Vereinbarungen vollkommen überflüssig. Legt man dem Vater jedoch vor dem Inkrafttreten der gemeinsamen Sorge eine Sorgerechtsvereinbarung vor und sagt ihm durch die Blume, er solle erstmal das unterscheiben, sonst keine gemeinsame Sorge, dann ist das nichts weiter als dreckige und kriminelle Erpressung.
Zitat:Gibt es da ein anderes Formular, was auszufüllen ist ?
Wichtig ist nicht ein Formular, sondern Beurkundung einer Sorgerechtserklärung. Das kann auch formlos passieren. Beurkunden kann man im Jugendamt oder bei einem Notar. Das steht auch alles in der faq.
Wirksam wird die Beurkundung das Vaters erst, wenn auch die Mutter die gemeinsame Sorge beurkundet. Heute, morgen, in zehn Jahren. DANN erst besteht gemeinsame Sorge. Bis dahin: Automatisch Alleinsorge der Mutter. Also flott los und erste Schritte machen, was Voraussetzung ist. Vaterschaft, Sorgerecht.