02-06-2024, 21:39
Die Sorgeerklärung ist ein kurzer Standardsatz. Davor die Nennung der Personen und das Verhältnis zueinander ("...ist Vater des Kindes XY, geb. am XX.XX.XXXX..."). Macht man das beim Notar, formuliert der einem das.
Irgendeine Belehrung muss nicht vorher unterschrieben werden. Es gibt keine Bedingungen und keine Beratungspflicht. Es wird ohnehin nur das Standardgelaber abgespult. Gemeinsame Sorge durch Beurkundung und Zustimmung beider Eltern, Auflösung dann aber nur durch ein Gericht und dieses Zeug. Ich würde da keinesfalls auch nur einen Tag lang dran rumzackern, sondern mich hurtigst aufmachen, das in die Wege zu leiten. Die Zeit spielt da gegen den Vater. Zögerlichkeit wird ihm als Desinteresse ausgelegt. Je früher unterschieben, desto weniger kommt auch Streit auf die Negativliste.
Irgendeine Belehrung muss nicht vorher unterschrieben werden. Es gibt keine Bedingungen und keine Beratungspflicht. Es wird ohnehin nur das Standardgelaber abgespult. Gemeinsame Sorge durch Beurkundung und Zustimmung beider Eltern, Auflösung dann aber nur durch ein Gericht und dieses Zeug. Ich würde da keinesfalls auch nur einen Tag lang dran rumzackern, sondern mich hurtigst aufmachen, das in die Wege zu leiten. Die Zeit spielt da gegen den Vater. Zögerlichkeit wird ihm als Desinteresse ausgelegt. Je früher unterschieben, desto weniger kommt auch Streit auf die Negativliste.