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Unterhalt
#2
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. Es kommt immer auf den Nachweis an, in diesem Fall auf den Nachweis, dass der Willen der Eltern anders ist. Du kannst sie ja bitten, bei der Überweisung "Privatkredit für (Dein Name)" in den Text zu schreiben.

2. Mangelfall ist immer ein Problem. Als Mangelfall werden bei dir auch freiwillige Zuwendungen Dritter direkt oder indirekt herangezogen. Indirekt, weil damit dein Selbstbehalt gesenkt wird. Der Titel gilt auch erst einmal weiter. Zahlst du nicht laufen Schulden in dieser Höhe auf. Alles, ganz egal wieviel Unterhaltsvorschuss die Mutter erhält. Überhaupt nichts verfällt. Krankheit und Arbeitslosigkeit ist ein Risiko, dessen Folgen die Juristen dir ganz allein aufbürden. Anders als in einer intakten Familie, in der alle sofort weniger haben werden Trennungsvätern mit Gewalt absurde und meistens unerfüllbare Verpflichtungen auferlegt. Ich bin deshalb ausgestiegen.
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Unterhalt - von Lynx - 02-06-2024, 19:51
RE: Unterhalt - von p__ - 02-06-2024, 21:48
RE: Unterhalt - von Nintendo - 06-06-2024, 00:12

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