03-06-2024, 20:39
Hallo liebe Gemeinde,
nach 13 endlosen Jahren wird mein Kind im Juli 18 Jahre. Kann ich für diesen Monat den Unterhalt anteilg der Tage nach zahlen?
Also wenn das Kind am 23. Juli Geburtstag hat das Geld bis zu dem Tag überwiesen?
Ich hab das mal vor langer Zeit irgendwo gelesen, dass das möglich ist, weiß ab nicht ob das noch zulässig ist.
Des Weiteren wird das Kind die Schule ohne Abschluß verlassen und anschließend ab dem 1.8. arbeitslos sein.
Das Kind ist bereits beim Jobcenter über die Mutter (Bedarfsgemeinschaft? Heißt das noch so?) bekannt.
Bekommt das Kind dann Bürgergeld auf das eigene Konto ausbezahlt?
Was kommt da auf mich zu? Wird das JA oder das JC bei mir vorstellig? Bisher ist noch nichts eingetroffen.
Hat da jemand Erfahrungen? Muss ich auf irgendetwas achten oder kann ich mich entspannt zurücklehnen?
Ich würde halt für den August kein Unterhalt mehr überweisen. Ein Titel besteht auch nicht.
Das Jobcenter hat wohl auch schon angekündigt, dass es ab August kein Kindergeld mehr gibt.
Grüße
Krösus
nach 13 endlosen Jahren wird mein Kind im Juli 18 Jahre. Kann ich für diesen Monat den Unterhalt anteilg der Tage nach zahlen?
Also wenn das Kind am 23. Juli Geburtstag hat das Geld bis zu dem Tag überwiesen?
Ich hab das mal vor langer Zeit irgendwo gelesen, dass das möglich ist, weiß ab nicht ob das noch zulässig ist.
Des Weiteren wird das Kind die Schule ohne Abschluß verlassen und anschließend ab dem 1.8. arbeitslos sein.
Das Kind ist bereits beim Jobcenter über die Mutter (Bedarfsgemeinschaft? Heißt das noch so?) bekannt.
Bekommt das Kind dann Bürgergeld auf das eigene Konto ausbezahlt?
Was kommt da auf mich zu? Wird das JA oder das JC bei mir vorstellig? Bisher ist noch nichts eingetroffen.
Hat da jemand Erfahrungen? Muss ich auf irgendetwas achten oder kann ich mich entspannt zurücklehnen?
Ich würde halt für den August kein Unterhalt mehr überweisen. Ein Titel besteht auch nicht.
Das Jobcenter hat wohl auch schon angekündigt, dass es ab August kein Kindergeld mehr gibt.
Grüße
Krösus