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Kind wird Volljährig ohne Schulabschluss und arbeitssuchend
#2
Wenn ein unbefristeter Titel besteht, gilt der weiter. Zahlen bis Titel weg.
Andernfalls (so ist es bei dir wohl) zahlst du am 1. Juli den Unterhalt für Juli und zwar nur die Tage bis zum Geburtstag ODER bis zum offiziellen Schulendedatum, je nach dem was später eintritt.

Ein arbeitsloses Kind, das sonst nichts tut hat keinen Unterhaltsanspruch. Der lebt erst wieder mit einer Ausbildung auf. Wohin Sozialleistungen gehen, weiss ich nicht, das spielt für den Unterhalt keine Rolle.
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RE: Kind wird Volljährig ohne Schulabschluss und arbeitssuchend - von p__ - 03-06-2024, 21:13

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