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Beistandschaft
#12
(10-06-2024, 15:18)Chris69 schrieb: Das mit dem Aufstocken habe ich nicht verstanden. Meinst du das Gehalt auf Bürgergeld aufstocken?
Nehmen wir mal das Beispiel jemand verdient 2200 Euro / Netto pro Monat. Und er hat 3 oder gar 4 Kinder.
Da liegt also ein Mangelfall vor. Kann er dann (Vermögen ist nicht vorhanden) den fehlenden Restbetrag als Bürgergeld aufstocken?

Titulierter Unterhalt wird Einkommensmindernd beim Erwerbseinkommen angerechnet, also vom Einkommen als nicht verfügbar abgezogen und der Rest aufgestockt. Durch die Freibeträge beim Einkommen (also dem Einkommen vor Abzug) steht man deutlich besser da. Zusätzlich profitiert man von Vergünstigungen für Bürgergeldempfänger, wie z.B. einsparen vom GEZ oder verbilligter Eintritt, Bezahlte Klassenfahrten für Kinder usw. War selber jahrelang Aufstocker nur aufgrund des Unterhalts.
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Beistandschaft - von Torte - 08-06-2024, 16:13
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