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Beistandschaft
#14
(11-06-2024, 09:26)Chris69 schrieb: Das finde ich sehr interessant.
Zur Veranschaulichung mache ich mal ein Beispiel:
Mann ist geschieden und hat eine Vollzeitstelle mit Netto-Einkommen 2.500 Euro.
4 Kinder. Alter zwischen 12-17 Jahren. Nach D.Tabelle: 4x678=2.712 Euro Unterhalt.
Vermögen ist nicht vorhanden.
Dann kann er beim Jobcenter trotz seiner Vollzeitstelle ALG2 (Bürgergeld) zum aufstocken beantragen.
Das JC würde dann die fehlenden 212 Euro Unterhalt bezahlen (2.712-2.500) und das Bürgergeld für den Mann.
Habe ich das so richtig verstanden?

So einfach ist es nicht. Der Unterhalt muss tituliert sein bzw es muss ein Gerichtsurteil/Beschluss vorliegen und es kann nur das angerechnet werden, was als Einkommen da ist. Mehr wie die 2500 Euro könnten also nicht angerechnet werden.
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Beistandschaft - von Torte - 08-06-2024, 16:13
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