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Beistandschaft
#15
So einfach ist es nicht. Der Unterhalt muss tituliert sein bzw es muss ein Gerichtsurteil/Beschluss vorliegen und es kann nur das angerechnet werden, was als Einkommen da ist. Mehr wie die 2500 Euro könnten also nicht angerechnet werden.
[/quote]

Das meinte ich ja auch.
2500 Euro netto kann für den Unterhalt bezahlt werden. Der Rest des fehlenden Unterhalts (212 Euro) zahlt das Jobcenter an die Kindesmutter.
Und dann muß der Kindesvater auch noch leben. Und erhält das Bürgergeld (ALG2).

Natürlich alle Unterhaltsforderungen mit Titel.

Ist das so richtig?
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Beistandschaft - von Torte - 08-06-2024, 16:13
RE: Beistandschaft - von Torte - 08-06-2024, 18:06
RE: Beistandschaft - von Theo - 08-06-2024, 18:24
RE: Beistandschaft - von Chris69 - 10-06-2024, 13:39
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