12-06-2024, 17:37
(12-06-2024, 08:00)Chris69 schrieb: 2500 Euro netto kann für den Unterhalt bezahlt werden. Der Rest des fehlenden Unterhalts (212 Euro) zahlt das Jobcenter an die Kindesmutter.
Und dann muß der Kindesvater auch noch leben. Und erhält das Bürgergeld (ALG2).
Natürlich alle Unterhaltsforderungen mit Titel.
Ist das so richtig?
Nein. Das Jobcenter zahlt den Unterhalt nicht, das machst du. Du bekommst nur wieder dein Einkommen aufgestockt bis zur Bürgergeldhöhe. Der Unterhalt mindert dein Einkommen. Der fehlende Unterhalt würde als Schulden auflaufen. Mal davon abgesehen, das dann auch keine Freibeträge zum Tragen kommen würden.