20-06-2024, 20:32
Hallo p__,
danke für die Antworten. Deine Antworten gingen in die Richtung das Wechselmodell einzufordern. Da dies aktuell leider sehr unrealistisch ist (Mutter wird bereits beraten und will z.B. nur noch schriftlich kommunizeren, erwähnt, dass die Kinder zur Ruhe kommen müssen etc. pp. ...), biete ich jedoch nach wie vor immer schriftlich meine Betreuung an und habe mich aktuell zumindest auf 2 x 3 h in der Woche und 1 x 36 h inkl. Übernachtung an jedem Wochenende mit der Mutter geeinigt. Ich habe aktuell die Befürchtung, dass sie mir aus strategischen Gründen nicht mehr Umgang zugesteht, damit sie Betreuungsunterhalt fordern kann selbst wenn beide Kinder schon älter als drei Jahre sind. Dies will ich auf jeden Fall vermeiden, da dies der Gipfel der Ungerechtigkeit ist. Ich lebe nur 5 Min. entfernt in einer großen kinderfreundlichen Wohnung, bin beruflich sehr flexibel und biete schriftlich immer und wieder an unsere Kinder ausgedehnter zu betreuen, was ich auch wirklich von Herzen will und leisten kann.
Ich wollte daher nochmal nachfragen wie man solch eine Urteilssprechung ggf. forcieren kann mit weiteren Argumenten und Verhaltensweisen. Nicht nur stehen hier unmittelbar und weiter enfternt Ganztagsplätze im Kindergarten und Grundschule zur Verfügung, auch ihre Familie unterstützt und ich biete als Vater eine weitreichende Betreuung bis zum paritätischen Wechselmodell an, die jedoch einseitig von der Mutter nicht gewollt wird - Das muss doch dabei berücksichtigt werden, oder... ?
Hier ein Beispiel vom OLG Oldenburg:
https://www.haufe.de/recht/familien-erbr...78978.html
danke für die Antworten. Deine Antworten gingen in die Richtung das Wechselmodell einzufordern. Da dies aktuell leider sehr unrealistisch ist (Mutter wird bereits beraten und will z.B. nur noch schriftlich kommunizeren, erwähnt, dass die Kinder zur Ruhe kommen müssen etc. pp. ...), biete ich jedoch nach wie vor immer schriftlich meine Betreuung an und habe mich aktuell zumindest auf 2 x 3 h in der Woche und 1 x 36 h inkl. Übernachtung an jedem Wochenende mit der Mutter geeinigt. Ich habe aktuell die Befürchtung, dass sie mir aus strategischen Gründen nicht mehr Umgang zugesteht, damit sie Betreuungsunterhalt fordern kann selbst wenn beide Kinder schon älter als drei Jahre sind. Dies will ich auf jeden Fall vermeiden, da dies der Gipfel der Ungerechtigkeit ist. Ich lebe nur 5 Min. entfernt in einer großen kinderfreundlichen Wohnung, bin beruflich sehr flexibel und biete schriftlich immer und wieder an unsere Kinder ausgedehnter zu betreuen, was ich auch wirklich von Herzen will und leisten kann.
Ich wollte daher nochmal nachfragen wie man solch eine Urteilssprechung ggf. forcieren kann mit weiteren Argumenten und Verhaltensweisen. Nicht nur stehen hier unmittelbar und weiter enfternt Ganztagsplätze im Kindergarten und Grundschule zur Verfügung, auch ihre Familie unterstützt und ich biete als Vater eine weitreichende Betreuung bis zum paritätischen Wechselmodell an, die jedoch einseitig von der Mutter nicht gewollt wird - Das muss doch dabei berücksichtigt werden, oder... ?
Hier ein Beispiel vom OLG Oldenburg:
https://www.haufe.de/recht/familien-erbr...78978.html