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Betreuungsunterhalt vermeiden bei älteren Kindern
#9
(23-06-2024, 11:52)p__ schrieb: Wer die 3000 verdiente, muss also nachweisen, dass es jetzt 3500 wären. In der Praxis gelingt es ausserdem selten, eine fiktive Beförderung nachzuweisen.

Ich befürchte, dass dies für die Dame sehr einfach ist, da sie nach einem größeren Tarifvertrag bezahlt wurde und dieser in den letzten Jahren jeweils ca. 6-7 % Erhöhungen festgelegt hat - Auch ohne Beförderungen. Egal ob IGBCE, IGM, TvÖD, ... dort arbeiten ja zig Millionen Angestellte und diese jährlichen Erhöhungen kann jeder öffentlich einsehen und nachvollziehen.

Verdammter Mist, diese Ungerechtigkeit kann ich nicht ertragen! Es hilft hier wohl wirklich nur noch seine eigene Arbeitskraft konsequent zu verweigern.
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RE: Betreuungsunterhalt vermeiden bei älteren Kindern - von Grant79 - 24-06-2024, 11:30

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