25-06-2024, 17:53
Eine Mediation (Scheidungsfolgenvereinbarung) macht man VOR der Scheidung. Sie regelt z.B. eben Vermögensangelegenheiten, evtl. Versorgungsausgleich, Zugewinn etc.
Mit dieser dann notariell beglaubigten Urkunde geht man vor Gericht und da ja Einigkeit besteht, sollte ein Anwalt reichen (Anwaltszwang = Scheidung) . Es gibt ja vor Gericht dann nichts mehr zu diskutieren. Termin dauert 10 Minuten. Geschieden.
Mit dieser dann notariell beglaubigten Urkunde geht man vor Gericht und da ja Einigkeit besteht, sollte ein Anwalt reichen (Anwaltszwang = Scheidung) . Es gibt ja vor Gericht dann nichts mehr zu diskutieren. Termin dauert 10 Minuten. Geschieden.