26-06-2024, 12:53
Schuldberfreiende Zahlungen gehen immer an den Unterhaltsgläubiger. Bis zum Tag des 18. Geburtstages kann das sein Vertreter sein - hier die Mutter. Danach nicht mehr. Wenn das Tschoptsenter anrufen will, sollen sie anrufen. Dann kannste hier nachfragen, ob ihre Argumente für anderes Verhalten etwas wert sind.