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"Erwerbsobliegenheit" oder eher Pflicht zur Einkommensmaximierung?
#2
Nettolohnerhöhende Einnahmen wie die Dank einer korrekten Steuerklasse, die der Unterhaltsbegehrende erzielen kann muss er auch erzielen. Nicht "Sich arm rechnen". Es herrscht ja Anwaltspflicht. Lass deinen Anwalt eine Gegenrechnung machen. Auch die deine Ausgaben fürs Kind sind vorrangig, sofern nachweisbar, was ja kein Problem für dich ist. Wohngeld ist aber nicht vorrangig.

Der Trick liegt meist darin, temporäre, änderbare Einkommensminderungen vorzuzeigen. Kaum fliesst der Unterhalt, macht man einen Steuerklassenwechsel.

Krankheit, da wird auch erst einmal viel behauptet. Die muss sich in der Ehe entwickelt haben.
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RE: "Erwerbsobliegenheit" oder eher Pflicht zur Einkommensmaximierung? - von p__ - 26-06-2024, 14:39

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