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Mediation Vermögenstrennung - Chance oder Quatsch?
#19
Klassische Altersversorgungsverträge sind zu 100% z.B. Riester-Verträge und Rürup-Verträge. Weiterhin Lebens- und Rentenversicherungen mit Ablaufdatum zum Rentenalter, die quasi den Charakter eines AV-Vertrages haben, auch wenn eine Kapitalabfindung möglich ist. Bausparverträge sind keine AV-Verträge und sind meist mit geringerer Laufzeit, bzw. bis zum Datum der Zuteilung fällig.
Depots für Aktien usw. mögen zwar als Altersversorgung gedacht sein, haben aber nicht diesen Charakter.

Grundsätzlich ist dies aber im Rahmen einer Mediation nicht fundamental. IN Eurem Fall teilt ihr gerecht auf, was aufzuteilen ist. Danach kräht kein Hahn mehr danach, weil jeder dann selbständig Veträge kündigen, erweitern oder sontwas damit machen kann.

Die Frage wg. der 4% i.S. Unterhalt verstehe ich nicht. Einerseits ist sie relevant bei Unterhaltsverfahren im Familienrecht, andererseits hält man sich mit solch Firlenfanz in der Mediation nicht auf. Geht es um Kindesunterhalt und ihr wollt nicht das dünne Eis einer gesonderten anderen Berechnung und Höhe betreten, dann nehmt einfach die Düsseldoofe Tabelle, reche 4% vom Brutto aus und rechne dem einen dazu einigermaßen passenden Vertrag zu.

Mehr kann man hier kaum mehr dazu sagen. Denn nun ist der hoffentlich fähige Mediator gefragt, Eure ganz individuelle Finanzsituation zu eruieren und dann mit euch eine Lösung zu finden.
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RE: Mediation Vermögenstrennung - Chance oder Quatsch? - von Nappo - 26-06-2024, 19:58

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